ASG Beratungsstelle – weitere Angebote
PC-Nutzung
Für Bewerbungen und zur Stellenrecherche können Sie unseren PC-Arbeitsplatz inkl. Drucker und Internetzugang nutzen. Hierzu ist die vorherige Terminabsprache notwendig!
Psychosoziale Beratung
Wir bieten eine psychosoziale Beratung nach § 16a SGB II an.
Unter bestimmten Voraussetzung können Sie vom Jobcenter einen Vermittlungsschein für eine psychosoziale Beratung erhalten. Die Basisberatung umfasst 4 Stunden. Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen, können nochmals bis zu 15 Stunden bewilligt werden. Sie entscheiden selbst, bei welche Beratungsstelle Sie beraten werden möchten.
Schwerpunkte unserer Beratung sind:
- Problematische Situationen in Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit
- Existenzängste
- Berufliche Orientierungslosigkeit
- Probleme mit der Leistungsfähigkeit
- Selbstwert und Selbsteinschätzung
Wenn Sie unsicher sind, ob wir die Richtigen für Sie sind, rufen Sie uns an.
Hinweis: Die psychosoziale Beratung nach § 16a SGB II ersetzt keine Psychotherapie!/p>
Die psychosoziale Beratung beinhaltet insbesondere psychosoziale Aspekte wie beispielsweise (sozial-) pädagogische und / oder psychologische Begleitung sowie Beratung. Hierbei grenzt sich die Psychosoziale Betreuung gegenüber der Psychotherapie deutlich ab. Die Psychosoziale Betreuung ist keine Therapie. Sie dient der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstigen Zwecken außerhalb der Heilkunde, während Psychotherapie eine Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitsbild haben. Bei der Psychosozialen Betreuung stehen Verfahren und Methoden der Sozialen Arbeit und der beratenden Psychologie im Vordergrund. Es geht ausschließlich um die Lösung von Problemen und Konflikten und nicht um die Heilbehandlung von psychischen Störungen.
Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16d SGB II
Das Jobcenter Region Hannover fördert Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) gemäß § 16d SGB II. Diese AGH-Stellen werden bei einem sog. Träger eingerichtet. Wir, die ASG-Beratungsstelle, sind so ein Träger. Wir führen in Zusammenarbeit mit externen Einsatzstellen Arbeitsgelegenheiten durch und betreuen diese.
Die Zuweisung in eine AGH erfolgt zunächst für 6 Monate, kann aber verlängert werden. Die Mehraufwandsentschädigung beträgt aktuell 1,30 € pro geleisteter Arbeitsstunde zuzüglich Fahrtkosten. Die Mehraufwandsentschädigung ist kein Arbeitsentgelt / Lohn und hat keinen Entgelt-Charakter. Sie wird nicht auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet.
Unsere AGH-Stellen liegen im Bereich Kinder- und Jugendlichenbetreuung und umfassen 20 bzw. 30 Wochenstunden.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an!